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Teilnahmebedingungen „Spendenschwalbe“

Bei der Aktion „Spendenschwalbe“ handelt es sich um ein kostenfreies Gewinnspiel, bei dem Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Deutschland die Nutzung eines Elektromotorrollers des Typs Schwalbe L1E (45 km/h-Variante), in Cremeweiß, für einen begrenzten Zeitraum gewinnen können.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

  1. Veranstalter

Gemeinnützige Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH
Harzstraße 58, 99734 Nordhausen

  1. Teilnahmeberechtigung

a) Teilnahmeberechtigt ist jeder, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Deutschland hat. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (zum Zeitpunkt der Teilnahme).

b) Um an der Aktion teilzunehmen, müssen folgende Daten im Teilnahmeformular angegeben werden: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese Angaben sind zur Ermittlung des Gewinners erforderlich. Alle weiteren Felder sind optional. Die Teilnahme ist nur mit Einwilligung und Markierung des vorgesehenen Feldes auf der Glücksloskarte gültig.

c) Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

d) Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen zulässig.

e) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Gemeinnützigen Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH sowie verbundener Unternehmen. Dies gilt auch für deren Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte ersten Grades (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister) und alle Personen, die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.

f) Die Teilnahme am Gewinnspiel und die Gewinnchancen sind nicht von der Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeinnützigen Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH abhängig.

2.2. Datenschutz und Einwilligung zur Datenverarbeitung

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine im Rahmen des Gewinnspiels übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels sowie für weiterführende Informationen und Werbemitteilungen (z. B. per E-Mail oder Post) durch die Gemeinnützige Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH verarbeitet und genutzt werden.
Die Einwilligung zur werblichen Nutzung der Daten ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden – z. B. per E-Mail an die im Impressum genannte Kontaktadresse. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt unberührt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten des Teilnehmers finden sich in der Datenschutzerklärung.

  1. Teilnahmezeitraum/Teilnahmemöglichkeit

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer am Tag der offenen Tür (21.06.2025) seine Teilnahmedaten auf der Glücksloskarte wahrheitsgemäß ausfüllt und diese persönlich in die Losbox einwirft.

  1. Gewinn

a) Es besteht die Chance, die Nutzung eines teilkaskoversicherten Fahrzeugs des Typs Schwalbe L1E (45 km/h-Variante) in Cremeweiß für einen begrenzten Zeitraum zu gewinnen.

b) Der Veranstalter schließt jegliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Rollers aus.

  1. Gewinnziehung, Gewinnmitteilung und Gewinnübergabe

a) Der Gewinner wird vom Veranstalter aus allen Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip gezogen.

b) Die Bekanntgabe erfolgt am Veranstaltungstag (21.06.2025) öffentlich auf der Bühne. Sollte der Gewinner nicht innerhalb einer Stunde nach der Bekanntgabe erreichbar sein oder sich zurückmelden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen neuen Gewinner zu ziehen. Weitere Kontaktversuche erfolgen nicht.

c) Der Teilnehmer erklärt sich im Gewinnfall mit der teilanonymisierten Nennung seines Namens (z. B. „Gewinner: Max M. aus Erfurt“) in sozialen Medien und auf der Website einverstanden. Wird bei der Gewinnübergabe ein Foto gemacht, so erklärt der Gewinner sein Einverständnis zur Veröffentlichung, insbesondere über die Social-Media-Kanäle der Gemeinnützigen Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH.

  1. Ausschluss von Teilnehmern

a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen jederzeit auszuschließen, insbesondere bei:

falschen Angaben zur Identität

(technischen) Manipulationen oder Manipulationsversuchen

Teilnahme im fremden Namen

b) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf einen Gewinn; dieser kann auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

  1. Vorzeitige Beendigung

a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, insbesondere aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder bei höherer Gewalt.

b) Ein Anspruch auf ein Ersatzgewinnspiel besteht in diesem Fall nicht.

  1. Haftungsbeschränkung

a) Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

b) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

c) Es wird keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit des Systems übernommen. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

  1. Sonstiges

a) Es gilt deutsches Recht.

b) Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar.

c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

d) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

e) Der Gewinner erhält das Fahrzeug für ein Jahr zur freien Nutzung. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug spätestens einen Monat vor dem nächsten Tag der offenen Tür unversehrt zurückgegeben wird. Der Transport – sowohl bei Abholung als auch bei Rückgabe – ist eigenverantwortlich zu organisieren und erfolgt auf eigene Kosten. Das genaue Rückgabedatum wird rechtzeitig mitgeteilt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

f) Der Gewinner erklärt sich mit der Teilnahme an der Verlosung einverstanden, im Rahmen der Aktion in der Öffentlichkeitsarbeit – insbesondere auf dem Blog, in sozialen Medien und in weiteren Veröffentlichungen – genannt und abgebildet zu werden. Er verpflichtet sich außerdem, während des Nutzungszeitraums Bildmaterial sowie kurze Berichte oder Geschichten zur Verfügung zu stellen, die zur Dokumentation und Vermarktung des Projekts verwendet werden dürfen. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim Urheber, jedoch wird eine einfache, zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenz eingeräumt.

g) Der Gewinner verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich im Rahmen der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) zu nutzen und für den verkehrssicheren Betrieb Sorge zu tragen.

Die Gemeinnützige Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs – weder für Sach- noch für Personenschäden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle im Rahmen der Nutzung entstehenden Kosten (z. B. Kraftstoff, Bußgelder, unsachgemäße Nutzung) haftet der Gewinner selbst.

Hinweis zur Sprache: In diesen Teilnahmebedingungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Es sind selbstverständlich alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen gemeint.